Einschulung
Allgemeine Informationen zur Einschulung
Grundlagen für das Einschulungsverfahren sind das Brandenburgische Schulgesetz, die Grundschulverordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Sprachstandsfeststellung.
Im Folgenden haben wir Ihnen ausgewählte Informationen rund um die Einschulung zusammengestellt und hoffen, Ihnen im Vorfeld bereits einige wesentliche Fragen beantworten zu können.
Stichtag
Nach § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen.
In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.
Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleiterin/ dem Schulleiter der zuständigen Schule.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Bei der Schulanmeldung können Eltern einen Antrag auf Zurückstellung einreichen. Dieser muss hinreichend begründet werden.
Die Entscheidung trifft die Schulleiterin/ der Schulleiter der zuständigen Schule auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung, eines pädagogischen Gesprächs sowie vorliegender Nachweise zum Entwicklungsstand.
Einschulungs-
untersuchung
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen. Den Termin erhalten die Eltern direkt vom Gesundheitsamt.
Anmeldeverfahren
Die Eltern werden nach den Herbstferien von der zuständigen Schule des Einzugsbereiches angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden.
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam im Zeitraum vom 10.02.2025 – 21.02.2025.
Bitte beachten Sie die durch die einzelnen Schulen in diesem Zeitraum festgelegten Anmeldezeiten. Diese werden Ihnen mit der Aufforderung zur Schulanmeldung durch die zuständige Schule mitgeteilt.
Da sich die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden hat, haben die Eltern die Möglichkeit, bei der Anmeldung innerhalb der Stadt Potsdam eine Schule frei zu wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazitäten der Schulen begrenzt. In das Anmeldeformular tragen die Eltern zwei Schulwünsche ein. Dieses Verfahren gilt auch für die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule.
Bei der Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen und das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen.
Erfolgt eine Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft, sind die Eltern verpflichtet, die zuständige Schule darüber zu informieren.
Aufnahmeverfahren
Die Entscheidung über die Schulfähigkeit eines Kindes trifft die Schulleiterin / der Schulleiter auf der Grundlage der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, eines pädagogischen Gesprächs und vorliegender Nachweise zum Entwicklungsstand.
Bei Übernachfrage sind für die Aufnahme des Kindes gemäß Brandenburgischem Schulgesetz die Nähe der Wohnung zur Schule und das Vorliegen eines besonderen Grundes entscheidend.
Das heißt, bei Übernachfrage erfolgt eine Auswahl. Auswahlkriterien sind in der genannten Reihenfolge:
- besondere Gründe (Hinweis: Geschwisterkinder zählen nicht als besonderer Grund)
- die Nähe der Wohnung zur Schule
Sollte die Erstwunschschule das Kind nach erfolgter Prüfung der Kriterien nicht aufnehmen können, prüft die Zweitwunschschule auf die gleiche Weise.
Bis Anfang/ Mitte Mai erfolgt in Absprache der Schulleiterinnen/ Schulleiter der Potsdamer Schulen die Zuordnung der Kinder zu den Schulen nach oben genannten Kriterien.
Kann keiner der beiden Wünsche realisiert werden, lädt die Schulleiterin/ der Schulleiter der zuständigen Schule die Eltern zu einem Gespräch ein, um Schulen mit freier Kapazität anzubieten.
Die Versendung der Aufnahme- oder Ablehnungsbescheide sowie der Entscheidungen zur Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgen in der Regel Ende Mai.
Danach finden in den Schulen erste Elternversammlungen für die Vorbereitung der Einschulung statt.